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BAG, 02.11.1983 - GS 1/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 44, 211
- NJW 1984, 1990 (Ls.)
- ZIP 1984, 352
- MDR 1984, 522
- DB 1984, 881
- JR 1986, 44
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.03.1970 - GS 1/68
Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche …
Auszug aus BAG, 02.11.1983 - GS 1/82
Fakultative mündliche Verhandlung ist möglich (Aufgabe von BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Er hat die Zulässigkeit der Anrufung des Großen Senats durch den Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts bejaht (Beschluss vom 2. November 1983, BAG 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt). - BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit
a) Die Zuständigkeit des Großen Senats erschöpft sich in einer Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (§ 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 138 Abs. 1 GVG; BAGE 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979, zu 3 der Gründe; BGH MDR 1986, 337).
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81
Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81
Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81
Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82
Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81 Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorg'elegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81