Rechtsprechung
   BAG, 02.11.1983 - GS 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2620
BAG, 02.11.1983 - GS 1/82 (https://dejure.org/1983,2620)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1983 - GS 1/82 (https://dejure.org/1983,2620)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1983 - GS 1/82 (https://dejure.org/1983,2620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 211
  • NJW 1984, 1990 (Ls.)
  • ZIP 1984, 352
  • MDR 1984, 522
  • DB 1984, 881
  • JR 1986, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.03.1970 - GS 1/68

    Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - GS 1/82
    Fakultative mündliche Verhandlung ist möglich (Aufgabe von BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Er hat die Zulässigkeit der Anrufung des Großen Senats durch den Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts bejaht (Beschluss vom 2. November 1983, BAG 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt).
  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

    a) Die Zuständigkeit des Großen Senats erschöpft sich in einer Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (§ 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 138 Abs. 1 GVG; BAGE 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979, zu 3 der Gründe; BGH MDR 1986, 337).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorg'elegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht